ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Oberzent den 01.12.2020
1. Allgemeines
1.1 Alle Geschäfte mit Kunden, insbesondere alle Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen den aktuell gültigen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht nochmals schriftlich widersprechen. Unsere AGB gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit einem Kunden, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde
1.2 Alle Angebote von K + Y Oberflächentechnik sind freibleibend. Technische und gestalterische Abweichungen gegenüber Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und sonstigen schriftlichen Unterlagen bleiben ebenso ausdrücklich vorbehalten wie Konstruktions-, Entwicklungs-, und Material Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie in einer gesonderten schriftlichen Abrede ausdrücklich anerkannt sind. Angebote besitzen eine Gültigkeit von maximal 20 Tagen ab Erstelldatum.
1.3 Verträge kommen durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung auf Grundlage unserer AGB zustande. Die Auftragserteilung per Telefon oder Telefax geht auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
1.4 Durch die Auftragserteilung ist K + Y Oberflächentechnik seitens des Kunden ermächtigt, gegebenenfalls Probeläufe bzw. - Test´s vorzunehmen. Ein Haftungsanspruch des Kunden im Schadensfalle besteht dabei nur für Fälle des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit.
1.5 Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland; ausländische Abnehmer erkennen diese ebenfalls als verbindlich an. Beim Kauf von Teilen die extra für den Käufer in Sonderanfertigung hergestellt werden müssen, ist eine spätere Annullierung der Bestellung, Annahmeverweigerung, oder Rückgabe der Ware ausgeschlossen, auch dann, wenn die von uns genannte Lieferfrist überschritten worden ist. Wir behalten uns vor, in solch einem Falle eine Anzahlung zu verlangen.
2. Preise
2.1 Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Alle Preisangaben in Katalogen, Prospekten, Infos oder Preislisten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden erst mit der Auftragsbestätigung wirksam. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei vereinbarter Lieferung im Zeitraum von 4 Monaten nach Auftragserteilung, gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes gültige Preis. Wenn zwischen Vertragsabschluß und dem Leistungstermin dieser Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen überschritten wird, gilt unser am Liefertag gültiger Preis. Preisänderungen behalten wir uns vor.
3. Versand
3.1 Der Versand der Ware geschieht auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit Verlassen der Geschäftsräume der Lieferantin auf den Besteller über.
3.2 Sofern keine bestimmte Versendungsart vereinbart ist, erfolgt der Versand durch ein von uns zu bestimmendes Versandunternehmen. Dies muss nicht zwingend das kostengünstigste sein, eher das unserer Meinung nach sicherste, schnellste und beste für die Ware.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit ist annähernd. Wenn genannte Lieferzeiten nicht eingehalten werden können, so kann der Besteller/Käufer deswegen nicht vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche in Form von Nutzungsausfallentschädigungen, entgangener Gewinn, o.ä. wegen verspäteter Lieferzeit sind ausgeschlossen. Die Lieferfrist beginnt frühestens, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Einzelheiten geklärt sind und alle Vorraussetzungen vorliegen, die der Besteller zu erfüllen hat. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und anderer unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der Lieferantin liegen, gleichgültig ob sie in unserem Betrieb oder beim Zulieferer eintreten wie z.B. Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Ausschusswerden, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe oder Materialien, Änderungen in der Ausführung auf Anordnung des Bestellers oder einer Behörde. Die bezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges entstehen.
5. Lieferbedingungen
5.1 Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
5.2 Bei gewissen hochpreisigen oder speziell für den Kunden gefertigte Maschinen / Anlagen und Produkte, behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 35% des Angebotspreises bei der Auftragsbestätigung zu erheben.
5.3 Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Besteller/Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den an anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
5.4 Der Besteller/Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß der Absätze 5.4 und 5.5 auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
5.5 Die Forderungen des Bestellers/Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
5.6 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller/Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren ohne oder nach Verarbeitung veräußert, gilt die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
5.7 Der Besteller/Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu Verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretungen an uns seinen Abnehmern bekannt zugeben.
5.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 15 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers/Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
5.9 Von der Prüfung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muss uns der Besteller/Käufer unverzüglich benachrichtigen.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Der vereinbarte Preis ist bei Abholung der Ware Bar und ohne Abzug zu begleichen. Versandware wird nur gegen Nachnahme oder Vorkasse versendet. Versandware ist unverzüglich nach Rechnungserhalt oder Lieferung ohne Abzug zahlbar.
6.2 Rechnungen über Maschinenumbauten sind bei Maschinenauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.
6.3 Die Zahlungsbedingungen gelten für private als auch gewerbliche Kunden.
6.4 K + Y Oberflächentechnik ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtet Wechsel oder Schecks anzunehmen. Wechsel oder Schecks gelten erst mit erfolgter Gutschrift der Bank als Zahlung. Diskontierungs- und sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig bestrittenen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. Die Vorbehaltung von Zahlungen durch den Besteller/Kunden wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt davon unberührt.
6.5 Hat unsere Lieferung vertragsgemäß in mehreren Teilleistungen zu erfolgen, so stellen wir jeweils eine Zwischenrechnung, die gemäß Ziffer 6.1 bzw. 6.3 zu begleichen ist.
6.6 Die Zahlung ist ohne Rücksicht auf etwaige Mängelrügen zu leisten. Eine Aufrechnung des Rechnungsbetrages mit etwaigen Forderungen des Käufers oder eine Zurückbehaltung ist nicht zulässig, es sei denn, dass eine schriftliche Vereinbarung erfolgt ist.
7. Annahmeverzug, Abrufaufträge
7.1 Nimmt der Kunde den Vertragsgegenstand nicht termingemäß ab, sind wir berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig darüber zu verfügen, oder den Kunden mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte von uns unter den gesetzlichen Vorraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Verlangen wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung, so können wir 25% des vereinbarten Preises zuzüglich des Entgeltes für bereits erbrachte Arbeitsleistungen und Verbrauch von Material als Entschädigung ohne Nachweise fordern, sofern nicht nachweislich geringerer Schaden entstanden ist. Wir behalten uns vor, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden geltend zu machen.
7.2 Abrufvereinbarungen müssen innerhalb der vereinbarten Zeit vom Kunden erfüllt werden. Gerät der Kunde mit der Abnahme der vereinbarten Menge in Verzug, sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil der Abrufvereinbarung zurückzutreten und die bis dahin erfolgten Lieferungen unter Widerruf der gewährten Abschlussvergünstigungen zu berechnen, sowie sich daraus ergebende höhere Rechnungsbeträge zuzüglich zu berechnen. Darüber hinaus kann Schadenersatz wegen Nichterfüllung der gesamten Abrufvereinbarung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.
8. Haftung
8.1 Die Verantwortung für die Auswahl der Produkte und die mit ihnen beabsichtigten Zwecke liegt beim Kunden. Haftung für Schäden jeder Art, auch Schäden Dritter, die aus der Verwendung unserer Produkte resultieren ist ausgeschlossen. Elektrische wie mechanische Ersatz - und Zubehörteile und müssen von einer Fachkraft eingebaut werden.
8.2 Eine Haftung jedweder Art durch K + Y Oberflächentechnik ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn der Schaden wurde durch unseren Betrieb vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
8.3 Ein Haftungsanspruch des Kunden besteht insbesondere auch nicht für die sich im Rahmen von notwendigen Test-, Abstimmungs- oder Messvorgängen ergebenden Schädigungen der Maschine / Anlage / Bauteile bzw. der Ware, es sei denn der Schaden ist durch uns aufgrund fehlerhafter Testapparaturen oder -abläufe zu verantworten. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrückliches Geheiß des Kunden.
9. Vorzeitige Vertragsbeendigung bei Werks- und Dienstleistungsvereinbarungen
9.1 Eine vorzeitige Kündigung kann von beiden Teilen nur aus wichtigem Grunde erfolgen. Erfolgt die Kündigung durch uns aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, hat K + Y Oberflächentechnik Anspruch auf die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung unter Abzug ersparter Aufwendungen und etwaig erlangter materieller Vorteile.
9.2 Als wichtige Gründe einer außerordentlichen Kündigung durch uns gelten insbesondere: a) Wiederholter Zahlungsverzug des Kunden bzw. eine nicht unerhebliche Verschlechterung seiner Wirtschaftslage, die Einleitung von Insolvenzverfahren, Zwangsvollstreckung u.a. gegen den Kunden bzw. mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen, welche die Gefahr der Nichtbezahlung gegenwärtiger, rückständiger oder künftiger Forderungen von K + Y Oberflächentechnik bergen. b) Wiederholter Verstoß gegen vertragliche Haupt- und Nebenpflichten durch den Kunden und dabei insbesondere auch gegen auf Seiten des Kunden bestehende Mitwirkungspflichten jedweder Art, trotz erfolgter Abmahnung.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistung erstreckt sich bei Baueinheiten nur auf Artikel, welche von K + Y Oberflächentechnik komplett montiert geliefert und Probe gelaufen wurden. Die Gewährleistung ist bei Baueinheiten einer Baugruppe nicht wirksam, welche ohne die Baugruppe von K + Y Oberflächentechnik Bauart bedingt nicht Probe gelaufen werden können, es sei denn, dass eine schriftliche Vereinbarung erfolgt ist. Wird ein Artikel oder eine Baugruppe im Verbund mit gebrauchten und/oder angelieferten Einzelteilen montiert, so sind diese Einzelteile von der Gewährleistung ausgeschlossen.
10.2 Bei erfolgter und berechtigter Mängelrüge des Kunden besteht ein dreimaliges Nachbesserungsrecht durch K + Y Oberflächentechnik .Eine etwaige Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich nur in unserem Betrieb, sowie unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitrahmens. Es steht K + Y Oberflächentechnik frei, andere Fachbetriebe mit der Beseitigung des Mangels zu beauftragen. Minderung oder Rücktritt des Kunden vom Vertrag steht dem Kunden erst nach dreimalig erfolgter vergeblicher Nachbesserung desselben Fehlers durch unseren Betrieb zu.
10.3 Die im Rahmen der Gewährleistung schadhaften bzw. ersetzten Teile gehen kostenlos in das Eigentum von K + Y Oberflächentechnik über.
10.4 Im Rahmen der Gewährleistung durch K + Y Oberflächentechnik sind nur die Materialkosten, nicht jedoch die Arbeitskosten enthalten. Die Inanspruchnahme dieser Gewährleistungsbestimmungen durch den Kunden umfasst des Weiteren weder entstehende Nebenkosten des Kunden, noch den Transport- oder Arbeitskostenersatz. Sonstige Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz, Folgeschäden oder mittelbar entstandene Schäden sind ausgeschlossen.
10.5 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn offene Mängel bei Übergabe und versteckte Mängel bei Feststellung. der Kunde sich im Umgang mit der Ware nicht an die allgemein erforderlichen Pflege- und Sorgfaltserfordernissen, sowie an den von dem Maschinenhersteller und von uns vorgegebenen Gebrauchs-, Pflege- und Wartungsvorschriften orientiert hat. Die vom Maschinenhersteller bzw. von uns vorgegebenen Vorschriften nicht beachtet wurden. Die Maschine bzw. Anlage vom Kunden oder einem Dritten einer zusätzlichen technischen Änderung unterzogen wurde und der Schaden in ursächlichem die Ware vom Kunden oder einem Dritten oder durch Einwirkung von fremden Teilen verändert worden ist. Die Maschine / Anlage bzw. die Ware nach Feststellung eines vermeintlichen Mangels durch den Kunden, durch diesen oder durch Dritte in irgendeiner Form verändert wurde bzw. einem nicht von uns durchgeführten oder genehmigten Nachbesserungsversuch unterzogen wurde. Teile aus Fremdproduktion auf speziellen Wunsch des Kunden hin installiert wurden. Der beanstandete Mangel auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist, oder im Zusammenhang mit Reparaturen oder sonstigen Arbeiten durch den Kunden oder durch Dritte entstanden ist. Die Maschine / Anlage oder die Ware zu einer sich nicht im Rahmen des bestimmungsgemäßen und gemeinhin üblichen Gebrauchs bewegenden Belastungen ausgesetzt wurde.
10.6 Gewährleistungen verlängern die Gewährleistungszeit nicht und setzen auch keine neue Gewährleistungszeit in Gang.
10.7 Über diese Gewährleistung für neue Artikel hinaus stehen dem Kunden Ansprüche nicht zu. Insbesondere wird Ersatz eines weitergehenden, unmittelbaren Schadens oder eines mittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausgeschlossen.Bei Nichtzufriedenheit der Ware kann eine Rücknahme durch K + Y Oberflächentechnik erfolgen, und es werden 15% des Kaufspreises einbehalten für Bearbeitungsgebühren. Die aus dem Gebrauch ersichtlichen Spuren werden in Abzug gebracht. Desweiteren trägt der Käufer sämtliche Versandkosten sowie die angefallenen Ebay-Gebühren, Bearbeitungsgebühren und Produnktionskosten.
11. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
11.1 Änderungen und Umrüstungen an Fahrzeugen, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Der Kunde muss das Fahrzeug bei einer amtlich anerkannten Technischen Überwachungsorganisation für den Kraftfahrzeugverkehr vorführen. Die Verantwortung für die Abnahme von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teile liegt beim Kunden bzw. Fahrzeughalter. Irgendwelche Ansprüche an K + Y Oberflächentechnik wegen Nichtgenehmigung seitens der Überwachungsorganisation sind ausgeschlossen - es sei denn, K + Y Oberflächentechnik hat die StVO-Zulässigkeit aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung ausdrücklich zugesichert und auch dann nur bei der Überwachungsorganisation, die den entsprechenden Musterbericht erstellt hat. Die für die Abnahme anfallenden Kosten sind in Form einer gesonderten Kostenpauschale zu entrichten. Je nach Art des Umbauumfanges müssen die Fahrzeuge in die entsprechende Versicherungs- / Schadstoffklasse umgestuft werden, was vom Kunden zu beachten ist.
12. Konstruktions- Änderungen
12.1 K + Y Oberflächentechnik behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- Änderungen vorzunehmen; Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Maschinen / Anlagen und Produkten vorzunehmen.
13. Instandsetzungen
13.1 Für Instandsetzungen und Reparaturen wird der Preis, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, erst nach Fertigstellung der Arbeit festgelegt. Vorher abgeschlossene Kostenschätzungen sind unverbindlich. Soweit bei Durchführung dieser Arbeiten Schäden entstehen, wird nur bei Verschulden gehaftet.
14. Datenspeicherung
14.1 K + Y Oberflächentechnik ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden zu speichern, zu verwerten und falls erforderlich an Dritte weiterzugeben.
15. Urheberrecht
15.1 Kostenberechnungen, Zeichnungen, Muster, Entwürfe, Berichte, Gutachten, Softwareprogramme und andere Berechnungen werden nicht Eigentum des Kunden und dürfen deshalb von ihm ohne Zustimmung von K + Y Oberflächentechnik weder verwendet, noch dritten Personen, insbesondere Mitbewerbern, zugänglich gemacht werden. Im Falle der Nichterteilung eines Auftrages sind alle übergebenen Unterlagen, Berechnungen, sowie Muster usw. zurückzugeben.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1 Erfüllungsort ist 64760 Oberzent oder 36366 Heringen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Michelstadt oder Bad Hersfeld und zwar ausdrücklich auch dann, wenn Ansprüche von K + Y Oberflächentechnik gegen den Kunden im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. K + Y Oberflächentechnik ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
17. Rufschädigung
17.1 Verkäufer die über Ebay oder auch in anderen Inseraten den Namen " K + Y Oberflächentechnik " verletzten b.z.w. die Produkte schlecht machen,werden zum Zeitpunkt für die gerade laufenden Auktionen, auf jedes nicht verkaufte Produkte dann in der Höhe des Auktions Preises in Rechnung gestellt und bei nicht Bezahlung verklagt. Bevor dieses dann in Rechnung gestellt wird, geben wir den Verkäufer die Möglichkeit es in 24 Std. abzuändern. Bei Verkäufer die dies mehrfach wiederholen wird Strafanzeige gestellt, aber auch bei Missachtung auf anderer Plattforman wird eine Summe von 3000 € als Vertragsverletzung eingeklagt.
Nach aktuellen EU Recht.
Wir versicheren hiermit, das alle oben genannten Angaben von uns unter besten Wissen u.Gewissen erstellt wurden. Bei Artikeleinkaufl erklärt sich der Käufer mit dem o.g. Bedingungen und den regulären Kaufverträge einverstanden.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen in den hier niedergeschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat weder Auswirkungen auf die Gültigkeit des Vertrages, noch auf die übrigen Bestimmungen.
Stand 12/2020 S. Kranz